Ehepartner im Fokus
Ist ein Ehepartner nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, muss für eine Mitversicherung genau geprüft werden, ob gesetzliche Ausschlussgründe vorliegen.
Wichtige Ausschlussgründe:
- Private Krankenversicherung (PKV): Wer privat vollwersichert ist, kann grundsätzlich nicht in die Familienversicherung wechseln.
- Beamtenstatus / Beihilfe: Wegen des Anspruchs auf Beihilfe sind Beamte versicherungsfrei und somit ausgeschlossen.
- Hauptberufliche Selbstständigkeit: Ein hauptberuflich selbstständiger Ehepartner ist vom System ausgeschlossen.
Übersicht der Ausschlusskriterien (Datenbasis)
Die nachfolgende Tabelle zeigt strukturierte Rahmendaten zu den betroffenen Statusgruppen, geladen aus einer externen Datenquelle:
| Statusgruppe | Rechtsgrundlage | Auswirkung auf Familienversicherung |
|---|---|---|
| Lade Daten aus CSV... | ||
