Paar bei der Beratung zur Krankenversicherung

Ehepartner im Fokus

Ist ein Ehepartner nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, muss für eine Mitversicherung genau geprüft werden, ob gesetzliche Ausschlussgründe vorliegen.

Wichtige Ausschlussgründe:
  • Private Krankenversicherung (PKV): Wer privat vollwersichert ist, kann grundsätzlich nicht in die Familienversicherung wechseln.
  • Beamtenstatus / Beihilfe: Wegen des Anspruchs auf Beihilfe sind Beamte versicherungsfrei und somit ausgeschlossen.
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit: Ein hauptberuflich selbstständiger Ehepartner ist vom System ausgeschlossen.

Übersicht der Ausschlusskriterien (Datenbasis)

Die nachfolgende Tabelle zeigt strukturierte Rahmendaten zu den betroffenen Statusgruppen, geladen aus einer externen Datenquelle:

Statusgruppe Rechtsgrundlage Auswirkung auf Familienversicherung
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